LSM Rechtsanwalt Markus Lausmann
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Markus Lausmann
Liedmannstr. 29
41460 Neuss
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Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem fast jeder früher oder später in Berührung kommt. Es wird unterschieden zwischen dem sogenannten Kollektivarbeitsrecht, also z.B. dem Recht der Tarifverträge oder dem Recht auf Streik, und dem sogenannten Individualarbeitsrecht, das unter anderem die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag umfasst.
Die meisten Probleme sind im Individualarbeitsrecht angesiedelt. Hier geht es häufig um Fragen, die Formulierungen des Arbeitszeugnisses, Lohnzahlungen, Urlaubsansprüche, Überstundenvergütungen, Kündigungen, Abmahnungen oder auch die Formulierung einzelner Teile des Arbeitsvertrags betreffen.
Die meisten Menschen schieben zu Lebzeiten die Gedanken über den eigenen Tod und die damit verbundene Frage von Nachfolgeregelungen verständlicherweise auf Seite. Dabei wird jedoch verkannt, dass eine vernünftige Nachfolgeregelung - zum Beispiel ein Testament - Streit in der Familie, bis hin zum Auseinanderfallen des Familienbundes, vermeiden kann. Dies kann verhindert werden durch ein Testament. Um Überraschungen vorzubeugen, sollte vor Errichtung des Selben mit den betroffenen Familienangehörigen gesprochen werden. Sollte dies auf Grund bereits bestehender Streitigkeiten nicht möglich sein, ist dennoch die Aufsetzung eines Testamentes ratsam. Zugleich ist die Bestimmung eines Testamentvollstreckers in Erwägung zu ziehen, der dafür Sorge trägt, dass das Vermögen nach den konkreten Wünschen und Vorstellungen des Erblassers verteilt wird.
Im Rahmen des hier gewählten Tätigkeitsschwerpunktes wird Ihre außergerichtliche und gerichtliche Beratung sowie Vertretung übernommen.
Tritt der Erbfall ein, sind vor allen Dingen folgende Bereiche abzuklären:
Im Hinblick auf eine gewählte Erbfolge ist auf die Besonderheiten der testamentarischen Regelungen für
einzugehen.
Unmittelbar nach dem Erbfall ergeben sich dem gegenüber häufig Fragen im Zusammenhang mit
Dabei steht für den einzelnen Erben in der Regel im Vordergrund die Abklärung der Ansprüche
Hinsichtlich der nicht zu vernachlässigenden Fragen der Erbschaftssteuer, Vorabschenkungen und Schenkungssteuer steht für eine umfassende Beratung und Vertretung die entsprechende Kompetenz in der Kanzlei zur Verfügung.
Das eigene Fahrzeug hat für viele Menschen einen sehr hohen Stellenwert. Hierbei spielt zum einen das Bedürfnis des Menschen nach Mobilität und Unabhängigkeit, aber auch der regelmäßig vom Kfz verkörperte hohe Sachwert eine Rolle. Gleichzeitig ist es auch Ursprung vieler rechtlicher Auseinandersetzungen.
Zu denken ist hierbei insbesondere an Kfz-Kaufverträge, Waschstraßen-Schäden, Tuningmaßnahmen, Reparaturen in Werkstätten, Bußgelder, Fahrverbote, Punkte in Flensburg, Führerscheinmaßnahmen, Entzug der Fahrerlaubnis, TÜV- und Abgasgutachten, Tachometermanipulationen oder auch Verkehrsunfälle.
Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, hat es schon selbst am eigenen Leib erfahren oder bei anderen mitbekommen: ein Verkehrsunfall ist schneller passiert, als einem lieb ist. Regelmäßig entstehen hierbei hohe Sachschäden und im schlimmsten Fall auch Personenschäden bis hin zum Tod eines der Unfallbeteiligten.
Ein Verkehrsunfall stellt für die meisten Menschen ein traumatisches Erlebnis dar, welches sie psychisch längere Zeit belasten kann. Allerdings sind nach einem Unfall verschiedene organisatorische Dinge zu erledigen. Der Schaden muss bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung und der eigenen (Voll-)Kaskoversicherung gemeldet werden und unter Umständen ist eine Zeugenaussage oder Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erforderlich oder sinnvoll. Auch ist eventuell ein Sachverständigengutachten und die Reparatur des Unfallwagens zu veranlassen und ein Mietwagen oder Werkstattwagen zu beschaffen.
Schlussendlich ist dann noch mit der gegnerischen Versicherung über die Schuldfrage und die Höhe des Schadensersatzes zu verhandeln. Die möglichen Schadenspositionen sind vielfältig und reichen von Nutzungsersatz für den Zeitraum des Werkstattaufenthalts über die Kosten für den Gutachter, die Reparaturkosten und bis hin zu Schmerzensgeld z.B. wegen eines Schleudertraumas. All diese Dinge kosten Zeit und Nerven. Es empfiehlt sich hier stets einen Rechtsanwalt zu mandatieren.
Sie haben vor Gericht gewonnen und fragen sich, wie Sie nun weiter vorgehen können. Oder Sie haben vor Gericht verloren und nun befürchten Sie, dass bald der Gerichtsvollzieher bei Ihnen an der Haustür klingelt, sich ein Inkassobüro bei Ihnen meldet oder eine Kontopfändung vorgenommen wird. Oder Sie haben einem Bekannten Geld oder eine Sache geliehen und befürchten nun, dass diese im Rahmen einer Zwangsvollstreckung bei Ihrem Bekannten gepfändet wird.
Der Bereich der Zwangsvollstreckung ist vielschichtig und reicht von einem Mahnbescheid oder einem Vollstreckungsbescheid, über eine Lohnpfändung oder Kontopfändung hin bis zu einem Vermieterpfandrecht, einer Vollstreckungsabwehrklage oder auch eine Drittwiderspruchsklage.
Auch ist nicht längst jeder Gegenstand pfändbar. Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist stark formalisiert, so dass dabei in Theorie und Praxis regelmäßig Fehler passieren. Hier bedarf es für den Gläubiger des „Knowhows“ eines Rechtsanwalts, Fehler von vorn herein zu vermeiden oder aus Sicht des Schuldners Fehler aufzudecken und gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung abzuwehren oder abzumildern.